„Gewalt ist jedes Mittel, das eingesetzt wird, um einem anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder ihn etwas machen zu lassen, was er / sie nicht will“ (Mut gegen Gewalt 2010).
Während in seiner ursprünglichen Bedeutung der Gewaltbegriff positiv zu betrachten ist, hat in unserem allgemeinen und heute praktizierten Sprachgebrauch Gewalt jedoch „einen durchgängig negativen Bedeutungsgehalt und wird als Bezeichnung für soziale Handlungsweisen und Phänomene verwendet, die als gesellschaftlich inopportun gelten“ (Melzer 2004, S. 45).
Der Gewaltbegriff und Unterscheidungen der Formen von Gewalt sind in der einschlägigen Literatur nicht allgemein verbindlich geklärt und definiert.
Die Erstgenannte legitime „Ordnungsgewalt“ (z. B. hierarchische Strukturen in der Gesellschaft) soll uns hier nicht weiter beschäftigen. Vielmehr interessiert uns in der Selbstverteidigung die individuelle Gewalt, die innerhalb der Fachliteratur auch personelle Gewalt genannt wird. Sie ist im Gegensatz zur institutionellen Gewalt auf individuelle Akteure bezogen. Als personelle Gewalt kann jede ausgeführte oder angedrohte Handlung (einschließlich Duldung oder Unterlassung) bezeichnet werden, die mit der Absicht ausgeführt wird, eine andere Person psychisch oder physisch zu schädigen. Eine Personenschädigung kann weiterhin sowohl direkt als auch indirekt erfolgen. Bei der direkten und zugleich schwerwiegendsten Form von Gewalt handelt es sich um die Gewalt gegen Menschen, die auf körperliche Art und Weise praktiziert wird, wie z. B. Treten und Schlagen. So kann und wird auch das Erlernen von Kampfsporttechniken als Bereitschaft zur Praktizierung von Gewalt gegen Menschen betrachtet.
Bei Gewalt gegen Sachen wird durch die Beschädigung des Hab und Guts einer Person indirekt Schaden zugefügt. Solch eine Sachbeschädigung tritt innerhalb der personellen Gewalt am häufigsten auf.
Andere Gewaltformen, wie z. B. bei der verbalen Sprachgewalt nebst Körpersprache, können sowohl direkt (z. B. Beleidigung, Drohung) als auch indirekt (z. B. üble Nachrede, Mobbing) erfolgen. Psychische und physische Gewalt sind die beiden zentralen Erscheinungsformen in allen Kategorisierungen des Gewaltbegriffs und treten häufig in Kombination miteinander auf. Weitere existente Gewaltformen wie sexuelle, geschlechterfeindliche oder fremdenfeindliche Gewalt können der physischen, der psychischen oder sogar beiden zugeordnet werden. Sexuelle Gewalt kann sich z. B. auf verbale Drohungen (psychische Gewalt) beschränken, jedoch nie allein bezüglich körperlicher Schädigung auftreten. Demzufolge können innerhalb der existenten Gewaltformen meist keine klaren Grenzen gezogen werden. Viele Übergänge in den erwähnten Gewaltformen sind fließend und treten meist in „Mischform“ auf, beispielsweise Schläge zur Durchsetzung sexueller Gewalt.
Unser Schwerpunkt in diesem Beitrag widmet sich nicht den Gewalttätern, die mittels Aggressionsabbau an der Gewalt gehindert oder deren Gewaltpotenzial reduziert werden soll, sondern Menschen (Jung, Alt, Groß, Klein) in der Rolle der Opfer und wie diese durch eine gezielte Bewegungsförderung allgemeine sowie gewaltpräventiv orientierte Problemlöseansätze erlernen oder sich ihnen annähern können. In diesem Kontext handelt es sich meist um Formen der physischen (körperliche Angriffe wie Schlagen, Treten etc.) und der psychischen Gewalt (z. B. Drohungen, Beleidigungen, Mobbing). weiter
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